VI-F-03091 Städtische Entscheidungsgrundlagen für die Errichtung von Asylbewerberunterkünften in der Auenseestraße 31-33 bezüglich Standort und Wohnbedarf unterer Einkommensschichten

Sachverhalt: 
 

Zur Ratsversammlung am 18.05.2016 wurde gemäß Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02317-DS-01 die Einrichtung einer Unterkunft für Asylbewerber und Geduldete in der Auenseestraße 31-33 beschlossen. Die geplante Unterkunft befindet sich im gleichen Wohngebiet wie die ca. 300 m entfernte Asylbewerberunterkunft in der Pittlerstraße 5/7. 

Preiswerter Wohnbedarf für untere Einkommensschichten der Leipziger Stadtgesellschaft hat höchste Priorität.

Wir fragen an:

1.Trifft es zu, dass […]

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