VI-F-03195 Verantwortlichkeit für die kurzfristige Untersagung der Teilnahme von Parteien am Schönauer Parkfest 2016 seitens der Stadtverwaltung und die Aufhebung dieses Verbotes noch am gleichen Tag

Sachverhalt: 

Das Schönauer Parkfest fand am Wochenende vom 19. bis 21. August 2016 statt. Seitens des Kreisverbandes der Alternative für Deutschland (AfD) erfolgte dazu fristgemäß die Anmeldung eines Info-Standes einschließlich der Entrichtung der Standgebühr. Am Freitag, den 19. August 2016, wurde der Kreisverband vom Veranstalter KOMM Haus um 15.14 Uhr tel. überraschend darüber informiert, dass die […]

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