Halterfreundlichere Hundesteuersatzung der Stadt Leipzig

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Hundesteuersatzung dergestalt zu überarbeiten,
dass zukünftig:

Steuerbefreiungen für Jagdhunde, Herdenschutzhunde, Therapie- und Assistenzhunde sowie Objektschutzhunde (nicht gewerblich) mit entsprechender Gebrauchshundeprüfung oder vergleichbarem Nachweis beantragt werden können.eine Verlängerung des Zeitraumes der Steuerbefreiung für Hunde aus deutschen Tierheimen auf 2 Jahre Einzug findet.

Die Stadtverwaltung wird beauftragt eine Möglichkeit zu entwickeln, welche eine
Senkung des Hundesteuersatzes […]

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