Satzung zur Fraktionsfinanzierung
Beschlussvorschlag
Die Satzung zur Fraktionsfinanzierung der Stadt Leipzig, beschlossen in der Ratsversammlung vom 18.09.2024, wird bezüglich § 5 Absatz 7 wie folgt geändert: Ändert sich im Verlauf der Wahlperiode die Mitgliederzahl einer Fraktion, ist die Anpassung der Haushaltsmittel für den Personalbedarf ab dem auf den Eintritt der Änderung folgenden Monat vorzunehmen.
Sachverhalt
Die antragstellende Fraktion begehrt […]
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