Sachverhalt:
Nach Informationen, welche der AfD-Fraktion vorliegen, beabsichtigt die Stadt Leipzig das Objekt Georg-Schumann-Straße 407 als sogenannte Gewährleistungswohnungen langfristig anzumieten.
Beabsichtigtes Ziel ist die Unterbringung von Asylbewerbern. Aktuell wurden und werden unbegleitete jugendliche Flüchtlinge und Asylbewerber in einigen Wohnungen des benannten Objektes untergebracht.
Die Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern kann aus Sicht der AfD-Fraktion jedoch nur durch deren angemessenen Verteilung auf das gesamte Stadtgebiet Leipzigs gelingen. Eine Konzentration ist daher sowohl im Interesse einer allgemeinen Akzeptanz als auch der Nichtüberforderung der im Stadtgebiet ansässigen Einwohnerschaft zu vermeiden. Mit der
beabsichtigten Anmietung des o.a. Objektes würde im Umkreis von ca. 300 m neben den
Objekten in der Pittlerstraße und der Auenseestraße nun die dritte konzentrierte Unterbringung für Asylsuchende entstehen. Und dies, obwohl der Leipziger Norden ohnehin durch Asylobjekte und zentrale Erstaufnahmeeinrichtungen überfordert zu sein scheint.
Wir fragen an:
Warum wird von der Stadtverwaltung diese Konzentration im Leipziger Norden forciert, obwohl nach eigenen Aussagen andere Standorte aufgegeben bzw. nicht mehr voll belegt sind ?