Beschlussvorschlag:
(Änderungen kursiv)
Leitlinie 1, S. 16/17:
Ansätze zur Umsetzung
6. Anstrich, Streichung – Unterstützung von Energieeffizienz steigernden baulichen, technischen Maßnahmen
8.Anstrich, Unterpunkt 2, Streichung – …Altenfreundlichkeit und Energieeffizienz im Bestand
Ergänzung – , sowie sozialer Wohnungsneubau wieder möglich wird.
Leitlinie 2, S. 18:
Überschrift erweitern – …im Bestand erhalten, aber auch durch Neubau schaffen
Leitlinie 2, S. 19
Ansätze zur Umsetzung
Anstrich 10, Unterpunkt 2, Satzänderung – …Dabei geht es um angemessenen sozialen Wohnungsneubau und um punktuelle Förderung einzelner Qualitäten…
Sachverhalt:
Die Stadt Leipzig sollte sich für einen sozialen Wohnungsneubau eindeutig positionieren. Auf Grund der langen Planungszeiten und Antrags- sowie Bauverfahren sollte rechtzeitig die Grundlage geschaffen werden, dass 2020 Neubauten möglich werden. Zu diesem Zeitpunkt sind die Ausbaukapazitäten vorhandener Bausubstanz voraussichtlich erschöpft. Beginnt man die Planung von Neubau erst dann, so muss mit einer Anspannung des Wohnungsmarktes und damit einer starken Verteuerung von Wohnraum ab dieser Zeit gerechnet werden.