Sachverhalt:
Die Stadt Leipzig beabsichtigt mit dem Verein Jetze Wagenplätze e.V. einen Mietvertrag über Grundstücksflächen der Gemarkung Lindenau, Saalfelder Straße 42, zur Nutzung als „Wagenplatz“ abzuschließen.
Wir fragen an:
1. Welche Mietdauer ist vorgesehen?
2. Zu welchen Kosten und weiteren Konditionen beabsichtigt die Stadt an den Verein zu vermieten?
3. Entstehen der Stadt Leipzig Verluste durch Mindereinnahmen?
4. Bestehen für die Grundstücksflächen die notwendigen technischen Anschlüsse?
5. Ist dauerhaftes Wohnen auf diesen Flächen gemäß den Rahmenbedingungen des vorgesehen
Mietvertrages dort rechtens?
6. Bestehen finanzielle Nachforderungen gegenüber dem Verein?