In den Ratsversammlungen im Juni und Juli sollten die Sitze im Wahlausschuss zur Schöffenwahl besetzt werden. Bei den Schöffen und deren Wahlausschuss handelt es sich um ein wichtiges Element der demokratischen Verankerung der Justiz. Um dem gerecht zu werden, steht jeder Stadtratsfraktion ein Sitz in diesem wichtigen Gremium zu. In beiden Ratsversammlungen erhielt ich als Kandidat der AfD-Fraktion nicht die nötige Stimmenanzahl. Mit in unseren Augen rechtswidrigen Geschäftsordnungstricks wurde einer CDU-Stadträtin die Gelegenheit gegeben, sich in schlechtester Unionstradition zum gefügigen Instrument der rot-rot-grünen Ratsmehrheit zu machen und einen Gegenkandidaten vorzuschlagen, obwohl für alle anderen Fraktionen bereits Vertreter gewählt waren. So wurde der demokratische Wille unseres Souveräns – der Leipziger Wähler – eklatant von Rot-Rot-Grün-Schwarz missachtet. Ein schwarzer Tag für die Demokratie in unserer Stadt! Wir als AfD-Fraktion Leipzig mussten nun einmal mehr im Sinne der demokratischen Mitbestimmungsrechte unserer Wähler einstweiligen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht beantragen. Wir wollen weiteren Schaden von der Demokratie in unserer Stadt abwenden, den die Altparteienfraktionen in so verantwortungsloser Weise verursacht haben.
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Demokratie mit
Füßen getreten!
Leipziger Amtsblatt Nr. 15/2023
- Beiträge im Amtsblatt
- Jörg Kühne
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