Anfrage zur Ratsversammlung am
12. Februar 2025
Lesezeit: 1 Minute

Vandalismus in Einrichtungen der kommunalen Flüchtlingsunterbringung

Anfrage - VIII-F-00675

Die Unterbringung von Flüchtlingen stellt eine Pflichtaufgabe nach Weisung dar. Nach Sächsischem Flüchtlingsaufnahmegesetz (SächsFlüAG) ist die Stadt Leipzig Untere Unterbringungsbehörde und hat entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten zur Aufnahme von Flüchtlingen bereitzustellen bzw. zu schaffen. Objektankäufe zu horrenden Summen und Knebelmietverträge über mehr als 10 Jahre zu schlechten Konditionen waren in der Vergangenheit die Folge – bezahlt durch deutsches Steuerzahlergeld!

Logisch, dass die Gastgeber dann auch voraussetzen, dass die Gäste pfleglich und sorgsam mit dem ihnen zur Verfügung gestellten Wohnraum umgehen. Dies scheint aber offenbar nicht immer der Fall gewesen zu sein! Berichten zufolge werden regelmäßig Haushaltsgeräte in Gewährleistungswohnungen und Asylheimen durch unsachgemäße Nutzung in Mitleidenschaft gezogen sowie Mobiliar mutwillig zerstört. Fraglich, inwieweit Schadensverursacher oder soweit vorhanden deren Versicherungen in Regress genommen werden.

Wir fragen deshalb an:

  1. In welcher finanziellen Höhe wurden in den letzten zehn Jahren Schäden in Gewährleistungswohnungen und Gemeinschaftsunterkünften durch Leistungsberechtigte nach Asylbewerberleistungsgesetz verursacht? (Bitte nach Jahr und Einrichtung aufschlüsseln)
  1. Welche Sanktionsmöglichkeiten hat die Stadt Leipzig gegenüber Leistungsberechtigten nach Asylbewerberleistungsgesetz, welche durch unflätiges Verhalten in den Unterkünften auffallen? Wie oft wurden in den letzten zehn Jahren etwaige Sanktionen durchgesetzt?
  1. In welchem Umfang musste die Stadt Leipzig für Schäden an/in Gewährleistungswohnungen und Gemeinschaftsunterkünften sowie an Mobiliar und Haushaltsgeräten, welche durch Leistungsberechtigte nach Asylbewerberleistungsgesetz begangen wurden, aufkommen? In welchem Umfang konnten Schadensersatzansprüche gegen die Schadensverursacher geltend gemacht werden?
  1. Hat die Stadt Leipzig eine Haftpflichtversicherung für die in ihrem Zuständigkeitsbereich untergebrachten Asylsuchenden abgeschlossen? Wenn nein, welche Argumente sprechen aus Sicht der Stadtverwaltung für einen solchen Schritt, welche dagegen?

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