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Vorgriffe von Haushaltsmitteln von 2018 für 2017

Redebeitrag von Tobias Keller bezüglich der Vorgriffe von Haushaltsmitteln von 2018 für 2017

Sehr geehrter Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Vorlage 04080, die einen Ermächtigungsvorgriff von Haushaltsmitteln von 2018 für 2017 vorsieht, ist zumindest erklärungsbedürftig.
Konsumtive Instandhaltungsmaßnahmen sind einzuplanende Mittel für kurzfristige Reparaturen an Verschleiß- und Abnutzungsbetroffenen baulichen Teilen, die bei Unterhaltung eines Bauwerks anfallen. So kann man defekte WC-Anlagen oder Fensterscheiben, oder defekte Wandtafeln zu den konsumtiven Dingen zählen. Der Freistaat macht aber auch folgende Angaben:
Dies betrifft u.a. Miet-Wartungs- und Reinigungsverträge 
Die Größenordnungen für Instandhaltungsmaßnahmen sind aus den Erfahrungswerten der letzten Jahre und aus den Meldungen der Schulen vom Kämmerer zu ermitteln und in den Haushaltsplan einzustellen.
Investive Baumittel sind hingegen planbare Baumaßnahmen zu Werterhalt und Wertsteigerung, die in den Haushaltsplanberatungen regelmäßig für Diskussionen sorgen und die durch Prioritätenlisten und durch Festschreibung im Haushaltsplan gesichert sind. Ich erinnere an die Aussage der Verwaltung zu Beginn dieses Jahres, dass wir einen Investitionsstau haben, der bei einem knappen Jahr liegt und nur behoben werden könne, wenn genug Baukapazitäten vorhanden wären. 
Was will die Verwaltung mit dieser Vorlage?
Laut Tabelle sind vor allem planbare Sanierungen und Investitionen aber keineswegs konsumtive Instandhaltungsmaßnahmen aufgeführt, auch keine Verträge wie sie die sächs. Landesdirektion anführt.
Die AfD-Stadtratsfraktion wünscht hier eine Klärung, weshalb einesteils im Beschlusstext von konsumtiven Mitteln und andererseits in der Erläuterungstabelle von investiven Mitteln, vorwiegend von Sanierungen die Rede ist. 
Zudem muss geklärt werden, wie die Umsetzung erfolgen soll, wenn es zu wenig Baukapazität gibt und wenn Leipzig einen Sanierungsstau vor sich her schiebt.
Zumindest die Baustellen Altes – und Neues Rathaus waren längst abgestimmt und können nicht unter konsumtive Erhaltungsmaßnahme zählen. Der Ausbau des Brandschutzes, der Elektroanlagen und der Fassade am alten Rathaus war schon seit 14. März dieses Jahres als Vorlage 03747 diskutiert und erst im Mai von der Ratsversammlung beschlossen worden, so dass man sich nur wundern kann über die Kurzlebigkeit der Verwaltungsvorlage. Die beschlossenen Jahresscheiben vom Mai werden offensichtlich schon wieder als hinfällig und änderungswürdig erachtet.
Die AfD Fraktion wünscht die strikte Einhaltung des Haushaltplanes und den Abbau des Sanierungsstaus der letzten Jahre in Schulen und Kitas bevor immer wieder neue Vor- und Rückgriffe im Haushalt abgestimmt werden.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit

Tobias Keller 23.08.2017 zur Vorlage 4080 Ermächtigungsvorgriff Haushalt

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