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VI-DS-08001-ÄA-26 Zweite Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Leipzig

Beschlussvorschlag:

Der Punkt 6.3.3  „Netzerweiterung und Trassenfreihaltungen“ wird wie folgt ergänzt: 


Prüfung der Verlängerung der Linie 9 ab Connewitzer Kreuz über Wildpark bis zum Forsthaus Raschwitz und langfristige Prüfung der Streckenerweiterung bis zum Cospudener See. 

Sachverhalt:

Zur Wiederinbetriebnahme der Linie 9 bis zum Wildpark ist der Bau einer Straßenbahnwendeschleife erforderlich. Da dieses Vorhaben einen ökologischen Eingriff erfordern würde, ist alternativ zu prüfen, ob die Linie 9 bis zum Forsthaus Raschwitz geführt werden kann. 

Im Zuge der Kappung der Streckenführung zur Linie 9 ab Connewitzer Kreuz bleibt laut Stadtratsbeschluss die Straßenbahninfrastruktur (Gleise und Oberleitungen) bis zum Forsthaus Raschwitz erhalten. 

Angesichts einer voraussichtlichen Planungsdauer für die Verlängerung der Strecke bis zum Cospudener See von mindestens 10 Jahren kann die Infrastruktur somit wieder mittelfristig in Betrieb genommen werden. 

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