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VI-F-06426 Weitere Vorgehensweise der Verwaltung im Nachgang zum städtebaulichen Verfahren „Wilhelm-Leuschner-Platz“

Sachverhalt:

Seitens der AfD-Fraktion ergibt sich hinsichtlich der weiteren Verfahrensweise der Verwaltung zum o.a. Vorgang „Wilhelm-Leuschner-Platz“ ein notwendiger Klärungsbedarf.

Wir fragen an:

1. Im Nachgang zum Verfahren „Wilhelm-Leuschner-Platz“ war eine Ausstellung aller

Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung durch die Leipziger Öffentlichkeit geplant. Diese Ausstellung ist offensichtlich überfällig. Die AfD-Fraktion fragt daher an, wie weit diese Ausstellung inzwischen vorbereitet ist, welchen Zieltermin es gibt und ob auch wirklich alle Arbeiten einschließlich der verschiedenen städtebaulichen Modelle „Leuschnerplatz“ ausgestellt werden?

2. Wir bitten um Aufklärung zum Stand der Vorbereitung des B-Planes „Wilhelm-Leuschner-Platz“. Wie weit ist dieser B-Plan gediehen? Inzwischen ist ein Wettbewerb für das Leibniz-Institut für Länderkunde seitens der Verwaltung ausgeschrieben und das Grundstück, auf dem sich dieses Institut manifestiert, müsste ja im künftigen B-Plan-Gebiet enthalten sein. Welche Probleme stehen einer Fertigstellung des B-Planes derzeit entgegen? Wann kann mit dem B-Planentwurf gerechnet werden?

3. Als Eignungskriterium für die Bewerber wird in der Ausschreibung zum Wettbewerb u.a. die Position „Jahresunternehmensumsatz“ abgefordert. Dieser wird mit einer Mindestsumme von 1 Mio € vorausgesetzt. Dadurch werden viele Architekturbüros von vornherein ausgeschlossen. Dieses „Eignungskriterium“ verstößt nach Auffassung der AfD-Fraktion gegen das Datenschutzgesetz und benachteiligt aufstrebende Unternehmen.

Unsere Fragestellungen dazu: Wer hat dieses Kriterium eingefordert? Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, dieses zu ändern oder gar völlig entfallen zu lassen?

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