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Abbau des Friedrich-August-Denkmals auf dem Leipziger Königsplatz (heute: Wilhelm-Leuschner-Platz) im Jahr 1935

Antrag-Nr. VII-A-06827

Beschlussvorschlag

  1. Die Ratsversammlung verurteilt den Abbau des Friedrich-August-Denkmals auf dem Leipziger Kö­nigsplatz im Jahr 1935 als einen Akt der Bilderstürmerei.
  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Zuge der Neugestaltung des Wilhelm-Leuschner-Platzes einen Gedenkort für das von den Nationalsozialisten abgebaute Denkmal zu schaffen.

Sachverhalt

1780 wurde zu Ehren des Sächsischen Kurfürsten Friedrich August III. auf dem neu entstandenen Platz „Esplanade“ ein Denkmal aufgestellt. Es zeigte ein von Adam Friedrich Oeser geschaffenes Standbild des genannten Kurfürsten auf einem von Johann Carl Friedrich Dauthe geschaffenen Sockel. Friedrich August wurde 1806 als Friedrich August I. König von Sachsen. Der Platz wurde 1839 in Königsplatz umbenannt und heißt heute Wilhelm-Leuschner-Platz.

1935 wurde das Standbild unter der nationalsozialistischen Herrschaft abgebaut und der Sockel des Denkmals abgerissen, über den Verbleib des Sockels ist nichts bekannt. Das Stand­bild wurde sodann in den Park des 1935 für die Öffentlichkeit geöffneten Gohliser Schlöss­chens verbracht und steht dort heute noch.

Der 1827 verstorbene König Friedrich August von Sachsen war für die Nationalsozialisten eine Reizfigur. Er hatte im französisch-preußischen Krieg 1806 die Seiten von Preußen zu Frankreich gewechselt, Sachsen verbündete sich mit Napoleon und trat dem Rheinbund bei. In der Rheinbundzeit wurden viele Errungenschaften der französischen Revolution in den Rheinbundstaaten umgesetzt. Auch den Befreiungskriegen 1813 stand Sachsen unter König Friedrich August I auf der Seite Frankreichs und der König geriet am 19.10.1813 am Ende der Völkerschlacht bei Leipzig als Verbündeter Napoleons in preußische Kriegsgefangen­schaft, die bis 1815 andauerte. Infolge des Wiener Kongresses verlor Sachsen ca. 57 % seines Territoriums. Wieder auf den sächsischen Thron zurückgekehrt starb Friedrich August I. hochgeehrt 1827 und erhielt schon zu Lebzeiten die Bezeichnung „Friedrich August der Ge­rechte“.

Die Verurteilung des Abbaus bzw. der teilweisen Zerstörung des Denkmals ist nach Auffassung der antragstellenden Fraktion geboten, weil hiermit ein Zeichen gegen die Tendenz totalitär­er Regimes gesetzt wird, durch Akte der Bilderstürmerei die Geschichte umzuschreiben. König Friedrich August I mag Preußengegner und Verlierer der Völkerschlacht bei Leipzig gewesen sein, dies ändert aber nichts daran, dass er ein hochangesehener König war und nicht umsonst als „der Gerechte“ bezeichnet wurde. Diese Geschichte mag nicht in das Weltbild der Nationalsozialisten gepasst haben, es ist aber zu verurteilen, wenn das Geden­ken und damit der historische Diskurs durch Beseitigung eines Denkmals verhindert werden soll.

Die anstehende Neugestaltung und Bebauung des Wilhelm-Leuschner-Platzes bietet die Gelegenheit, für das von den Nationalsozialisten abgebaute Denkmal an authentischer Stelle einen Gedenkort zu schaffen. Dies wäre ein deutliches Zeichen der Stadt Leipzig gegen jegliche Bilderstürmerei totalitärer Regime sowie gegen den Totalitarismus an sich.

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