Anfrage zur Ratsversammlung am 18. Januar 2023
Lesezeit: 1 Minute

Architekturqualität in der Innenstadt

Anfrage-Nr. VII-F-08063

Sachverhalt
Nach unserem Kenntnisstand ist die von der Ratsversammlung Anfang der 90er Jahre be-
schlossene Gestaltungssatzung zur Sicherung der Architekturqualität bei Bauleistungen in
der Leipziger Innenstadt nebst den Bereichen Ring bis Johannisplatz im Herbst 2017 seitens
der Verwaltung aufgehoben worden. Mit fatalen Folgen, wie beispielsweise der jüngst
fertiggestellte Neubau Ritterstraße 15 deutlich veranschaulicht – siehe Anlage. Die
geordnete gestalterische Entwicklung des historischen Leipziger Stadtzentrums, ein-
schließlich der tangierenden Stadtbereiche, verlangt jedoch geradezu nach einer
Gestaltungssatzung! Nicht nur das Einfügen in schutzwürdige städtebauliche Strukturen,
auch die Wiederherstellung solcher Strukturen, ist nach Ansicht der AfD-Fraktion dringend
geboten.

Wir fragen an:
1. Mit welcher Begründung erfolgte im Jahr 2017 die Aufhebung der Gestaltungssatzung für
die Leipziger Innenstadt? Erfolgte bis zu diesem Zeitpunkt eine konsequente Umsetzung
der Satzung? Wie wurde der Stadtrat in diese weitreichende Entscheidung einbezogen?

2. Welchen konkreten Handlungsbedarf sieht die Verwaltung, der sich seit den 2000er
Jahren offensichtlich verschlechternden Architekturqualität in Leipzig entgegenzuwirken?

3. Ist eine Neufassung der Gestaltungssatzung unter fachlicher Einbeziehung von
Stadtplanern, Sachverständigen und Leipziger Architekten nächstens vorstellbar
respektive geplant?

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