Beschlussvorschlag
1. Der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig wird beauftragt, sich mit der
Landesdirektion Sachsen (Obere Unterbringungsbehörde) über einen temporären
Aufnahmestopp von Asylbewerbern in Leipzig zu verständigen.
2. Die Ratsversammlung beschließt, dass kommunale Sport- und Turnhallen nicht zur
Unterbringung von Asylsuchenden genutzt werden.
3. Die Entscheidung für oder gegen die Beschaffung, Einrichtung und Betreibung neuer
Unterkünfte zur Unterbringung von Asylbewerbern wird zukünftig durch
Ratsbeschluss und nicht mehr per Beschluss des Oberbürgermeisters getroffen.
4. Die Ratsversammlung beschließt, im Vorfeld der Bestätigung der Einrichtung neuer
Asylunterkünfte geeignete Bürgerbeteiligungsformate an den Standorten
durchzuführen.
Begründung/Sachverhalt:
Der Krieg in der Ukraine, global geschürte Wanderungsbewegungen aus Afrika und Nahost
über die Balkanroute sowie der nach wie vor nicht vorhandene Schutz der deutschen
Grenzen lassen die Asylzahlen aktuell massiv anwachsen. Zwischen Januar und Oktober
2022 wurden laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 181.612 Asylanträge in
Deutschland gestellt – eine Steigerung von ca. 20 % im Vergleich zum Vorjahr! Hinzu
kommen rund eine Million Flüchtlinge aus der Ukraine. Die Verteilung der Asylbewerber auf
die einzelnen Bundesländer erfolgt nach einer festgelegten Quote (Königsteiner Schlüssel).
Für den Freistaat Sachsen wird aktuell ein Wert von 4,98 % angegeben. Letztlich sind aber
die Landkreise und Kreisfreien Städte für die Unterbringung von Asylbewerbern zuständig.
Aktuell befinden sich schätzungsweise 22.000 Personen in Leipzig (davon ca. 9.600
Schutzsuchende aus der Ukraine), welche Leistungen im Kontext von Asyl/Flucht erhalten.
Von diesen werden Stand 30.09.2022 knapp 5.100 Personen, mangels selbstorganisierter2/2
Unterkunft, durch die Stadt Leipzig in kommunalen Gemeinschafts-/Notunterkünften,
Gewährleistungswohnungen, Hotels und Pensionen untergebracht. Die Kapazitäten der 36
Gemeinschaftsunterkünfte und Übergangswohnheime von zusammengerechnet 3.650
nutzbaren Plätzen sind weitestgehend erschöpft, doch die Zuweisungszahlen steigen weiter.
Die Stadtverwaltung plant zwar die Inbetriebnahme von jeweils drei zusätzlichen Not- und
Gemeinschaftsunterkünften, dennoch bleibt fraglich, ob diese Bemühungen ausreichen
werden. Schon jetzt hat die Stadt Leipzig Mühe, weitere Unterbringungsmöglichkeiten zu
schaffen und darüber hinaus fragliche Standortentscheidungen, horrende Kaufpreise oder
„Knebelmietverträge“ gegenüber der Bürgerschaft zu begründen.
Mangelhafter Informationsfluss und das Schaffen vollendeter Tatsachen seitens der
Stadtverwaltung sind nicht länger hinnehmbar!
Die AfD-Fraktion Leipzig fordert, noch bevor Entscheidungen zur Einrichtung einer
Asylunterkunft getroffen wurden, die potenziell betroffene Anwohnerschaft aktiv – anlehnend
an die Praxis von 2015/2016 – in einem geeigneten Format in das Vorhaben einzubeziehen.
Nach wie vor besteht die Gefahr, dass die Stadt Leipzig kommunale Turnhallen
zweckentfremdet, um Flüchtlinge darin unterzubringen. Wir fordern den Oberbürgermeister
deshalb auf, Gespräche mit der Landesdirektion Sachsen (Obere Unterbringungsbehörde)
über einen temporären Aufnahmestopp von Asylbewerbern aufzunehmen! Ebenfalls als
dringend benötigter Puffer dürften vergrößerte Erstaufnahmeeinrichtungen,
schnellere/konsequentere Abschiebungen und verstärkte Grenzkontrollen zu
Polen/Tschechien wirken – auch hier ist Einsatz des Oberbürgermeisters bei der
Landesregierung gefordert!
Der fortwährende Bestand von migrantischen Parallelgesellschaften wie in Grünau,
Paunsdorf oder der Leipziger Eisenbahnstraße lehrt uns, dass es mit der bloßen Aufnahme
von Asylbewerbern nicht getan ist. Stichwort: Misslungene Integration! Gesellschaftliche
Eingliederung kann nur mit Zeit, dem nötigen Bewusstsein der Integrationswilligen und einer
Begrenzung des Asylantenzustroms gelingen.