VI-F-04917-AW-01 Standorte der Luftmessstationen für Feinstaub und Stickstoffoxide auf dem Gebiet der Stadt Leipzig
Sachverhalt
Frage 1:
Sind aus Sicht der Stadtverwaltung Anzahl und Standorte der 3 Luftmessstationen (2 Stationen in stark belasteten Straßenbereichen, 1 Station für typische städtische Hintergrundbelastung) in Leipzig vom Prinzip her mit anderen Großstädten vergleichbar?
Antwort:
Die Überwachung und Beurteilung der Luftqualität liegt in der Zuständigkeit des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Für die einzelnen Messstationen […]