VI-F-03091 Städtische Entscheidungsgrundlagen für die Errichtung von Asylbewerberunterkünften in der Auenseestraße 31-33 bezüglich Standort und Wohnbedarf unterer Einkommensschichten
Sachverhalt:
Zur Ratsversammlung am 18.05.2016 wurde gemäß Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02317-DS-01 die Einrichtung einer Unterkunft für Asylbewerber und Geduldete in der Auenseestraße 31-33 beschlossen. Die geplante Unterkunft befindet sich im gleichen Wohngebiet wie die ca. 300 m entfernte Asylbewerberunterkunft in der Pittlerstraße 5/7.
Preiswerter Wohnbedarf für untere Einkommensschichten der Leipziger Stadtgesellschaft hat höchste Priorität.
Wir fragen an:
1.Trifft es zu, dass […]