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Prüfauftrag: Umwidmung wasserwirtschaftlicher Anlagen (Regenrückhaltebecken) der KWL in Gewässer II. Ordnung

Antrag-Nr. VII-A-10732

Beschlussvorschlag
Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche wasserwirtschaftlichen Anlagen der
KWL (Regenrückhaltebecken) auf dem Territorium der Stadt Leipzig sich zur Umwidmung in
Gewässer II. Ordnung eignen und welche personellen und finanziellen Ressourcen bei
Übertragung der Unterhaltungslast auf das zuständige Fachamt zusätzlich eingestellt werden
müssten. Ein Prüfbericht wird bis Ende 2024 vorgelegt. Anschließend wird ein
Umsetzungsplan zur Umwidmung der betroffenen wasserwirtschaftlichen Anlagen
(Regenrückhaltebecken) in Gewässer II. Ordnung erarbeitet.

Sachverhalt
Die Kommunalen Wasserwerke der Stadt Leipzig stehen aktuell vor der Problematik, dass
zahlreiche wasserwirtschaftliche Anlagen (Regenrückhaltebecken) aus Gründen der
Verkehrssicherungspflicht eingezäunt werden müssen. Einige dieser Regenrückhaltebecken
befinden sich in städtischen Parkanlagen und fügen sich als dauerhaft wasserführende
Anlagen harmonisch in das Landschaftsbild ein – beispielhaft seien hier die
Regenrückhaltebecken im Landschaftspark Engelsdorf genannt. Die nachträgliche
Einzäunung der wasserwirtschaftlichen Anlagen würde das Erscheinungsbild der
gewachsenen Parkanlagen erheblich beeinträchtigen und die Aufenthaltsqualität für Mensch
und Tier reduzieren.
Die Argumentation der KWL zur Einzäunung der Regenrückhaltebecken ist unter dem
Aspekt der Gefahrenabwehr und Verkehrssicherungspflicht sicherlich juristisch begründet,
vor dem Hintergrund, dass Gewässer II. Ordnung in Leipzig nicht eingezäunt sind, aber
schwer nachvollziehbar.
Die AfD-Fraktion Leipzig schlägt deshalb vor, die wasserwirtschaftlichen Anlagen der KWL
(Regenrückhaltebecken) auf die Möglichkeit einer Umwidmung in Gewässer II. Ordnung
prüfen zu lassen. So könnte eine Einzäunung dieser verhindert werden.

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