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Redebeitrag Stadtrat Marius Beyer in der Ratsversammlung am 18. Mai 2022

zum AfD-ÄA zum Antrag-Nr. VII-DS-07026-NF-01 „Gewährleistung der flexiblen Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln im Zusammenhang mit der Schaffung von Unterkünften für gemeinschaftliches Wohnen von Schutzsuchenden aus der Ukraine - über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO“

Sehr geehrter Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Stadträte und Ortsvorsteher,
sehr geehrte Gäste,

seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine kommen tagtäglich Menschen nach Leipzig, die tatsächlich unseres Schutzes bedürfen. Diese Menschen, überwiegend Frauen, Kinder und Senioren haben teilweise sehr grauenvolle, psychisch belastende Szenarien erlebt und müssen nun entsprechend versorgt, betreut bzw. untergebracht werden.

Vor dem Hintergrund der akuten Hilfebedürftigkeit und der Tatsache, dass eine überwältigende Mehrheit der ukrainischen Flüchtlinge schnellstmöglich in ihre Heimat zurückkehren möchte, wollen wir dieser verantwortungsvollen Aufgabe gerecht werden.

Und trotzdem möchte ich davor warnen, bei der Beschaffung von Unterbringungsmöglichkeiten in die Erpressbarkeit zu rutschen. Knebelverträgen wird die AfD-Fraktion nicht zustimmen, meine Damen und Herren! Es kann nicht sein, dass wir Mietverhältnisse über Zeiträume von 5 Jahren + x eingehen oder aber Ankäufe zu marktunüblichen Konditionen tätigen. Ich bitte Sie, das zu berücksichtigen.

Die Stadt Leipzig, zahlreiche Initiativen, Vereine und Verbände haben sich in den vergangenen Monaten bemüht die ukrainische Hauptstadt Kiew mit medizinischen, technischen und weiteren Hilfsgütern – die dringend benötigt werden – zu unterstützen, um den Schutz und die Versorgung der Zivilbevölkerung aufrecht zu erhalten.

Die AfD-Stadtratsfraktion Leipzig wird auch weiterhin Hilfslieferungen in Form von Sachspenden an die durch den Krieg gebeutelte Leipziger Partnerstadt zustimmen. Die Stadt Leipzig soll deshalb anhand zu aktualisierender Bedarfslisten entsprechende Hilfsgüter beschaffen und diese nach Krakau bzw. Kiew liefern. Eine direkte Weiterleitung von finanziellen Mitteln, wie im Beschlussvorschlag der Vorlage enthalten, ist hingegen abzulehnen. Auslandshilfen finanzieller Natur können gern von der Deutschen Bundesregierung sorgfältig geprüft werden, sollten aber nicht zum symbolischen Solidaritätsakt einer Kommune werden.

Ich bedanke mich!

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