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Redebeitrag Stadtrat Marius Beyer in der Ratsversammlung vom 14.06.2023

zum Antrag VII-A-07070-NF-03 „Halterfreundliche Hundesteuersatzung der Stadt Leipzig: Hundehalter und Tierheime gezielt entlasten“

Sehr geehrter Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Stadträte und Ortsvorsteher,
sehr geehrte Gäste,

ein uns allen bekanntes Sprichwort lautet „Der Hund ist der beste Freund des Menschen“.

Aber warum ist das eigentlich so? Seit tausenden von Jahren ist der domestizierte Hund treuer Begleiter des Menschen. Sei es auf der Jagd, zum Schutz von Familie, Hab und Gut, zur Vertreibung von Ungeziefer, als Sportkamerad, bei Gefahreneinsätzen von Polizei und Bergrettung oder ganz klassisch als Familienmitglied. Manche Menschen sind sogar aus gesundheitlichen Gründen auf die Hilfe eines Vierbeiners angewiesen. So zum Beispiel in tiergestützten Therapien. Hier können Hunde zum Einsatz kommen, um durch Nähe und bestimmtes Verhalten zum Patienten dessen psychische oder neurologische Erkrankung zu lindern.

Zweites Beispiel: Assistenzhunde
Sie werden speziell auf eine Person und deren Einschränkung trainiert, damit eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben überhaupt erst ermöglicht werden kann. In der Bundesrepublik Deutschland ist es allgemein üblich, dass für das Halten eines Hundes eine steuerliche Abgabe an die jeweilige Kommune zu entrichten ist. Dieser Vorgang ist vor dem Hintergrund einer ordnungspolitischen Steuerung der Anzahl an Hunden auf dem Gemeindegebiet nachvollziehbar. Die Hundesteuer kann zwar nicht zweckgebunden verwendet werden, spült aber dennoch Geld in leere Stadtkassen aus denen u. a. auch Hundewiesen, Beutelspender oder Hundetoiletten finanziert werden.  

Städte und Gemeinden können unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes Steuerbefreiungstatbestände in ihren Hundesteuersatzungen verankern. Leipzig z. B. gewährt Besitzern von Tierheimhunden aktuell eine sechsmonatige Steuerbefreiung, Blindenführhunde und Rettungshunde mit Prüfbescheinigung sind komplett von der Hundesteuer ausgenommen. Die zusätzliche Aufnahme von Assistenz- und Therapiehunden in die steuerliche Befreiung, so wie von der AfD-Fraktion gefordert, wäre inhaltlich folgerichtig und kann als ein Zeichen der Wertschätzung verstanden werden. Da Anschaffung, Ausbildung und gegebenenfalls auch Ausstattung genannter Gebrauchshunde bereits hohe Investitionen bedeuten, sollten deren Halter im Interesse des Gemeinwohls entlastet werden.

Die AfD-Fraktion sieht aber noch eine weitere Möglichkeit Hundehalter in Leipzig nachhaltig zu entlasten – nämlich bei der Adoption von Tierheimhunden!

Fakt ist: Die Aufnahmekapazitäten von deutschen Tierheimen sind stets begrenzt, Plätze sind meist nur für den äußersten Notfall vorrätig und müssen gewissenhaft vergeben werden. Wer also einen Hund aus dem Tierheim adoptiert, entlastet nicht nur die entsprechende Einrichtung, sondern unterstützt proaktiv den Tierschutz! Dies sollte von der Gemeinde auch entsprechend anerkannt und gewürdigt werden. Wir schlagen daher vor, dass eine unbefristete Steuerbefreiung für Hunde aus deutschen Tierheimen in die Hundesteuersatzung der Stadt Leipzig Einzug findet. Eine ähnliche Regelung trat zum 1. Januar 2023 in Wiesbaden in Kraft.

Abschließend möchte ich mich beim Finanzdezernat bedanken, welches mittlerweile an einer neuen Hundesteuersatzung arbeitet. Herr Bonew, ich nehme es Ihnen jetzt mal nicht übel, dass Sie eine Überarbeitung der benannten Satzung zunächst vorschnell ablehnten, wir haben ja in der Sache nach reichlicher Abwägung dennoch zueinander gefunden.

Insofern kann ich guten Gewissens unseren Antrag zur Abstimmung stellen und bitte um Ihre Zustimmung.

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