Sehr geehrter Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Stadträte und Ortsvorsteher,
sehr geehrte Gäste,
die Unterbringung von Flüchtlingen stellt eine Pflichtaufgabe nach Weisung dar. Gemäß § 2 Abs 1 Nr. 3 Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz (SächsFlüAG) ist die Stadt Leipzig untere Unterbringungsbehörde und hat entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten bereitzustellen beziehungsweise zu beschaffen. Diese Unterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte oder sonstigen Unterkünfte können durch Dritte betrieben werden.
Wir können also festhalten: Die Stadt Leipzig als untere Unterbringungsbehörde hat einen gewissen Entscheidungsspielraum bei der Beschaffung von Unterkünften zur Flüchtlingsunterbringung! Stichwort: Ankauf, Anmietung oder Eigenrealisierung über aufzubauende Objekte.
Die Entscheidung für oder gegen den Ankauf einer Immobilie zur Unterbringung von Flüchtlingen – am aktuellen Beispiel der Friederikenstraße 37 in Dölitz-Dösen – ist also eine reinweg politische!
Es ist den Leipziger Bürgern nicht mehr zu vermitteln, warum man ein Objekt, welches man vor acht Jahren für 500.000 Euro verschleuderte, nun für den mehr als 30-fachen Preis – also 15,3 Mio. Euro – zurückkaufen möchte! Zumal im Frühjahr 2022 ein Mietvertrag für diese Immobilie über fünf Jahre abgeschlossen wurde, um die uns nach Königsteiner Schlüssel zugewiesenen Flüchtlinge unterzubringen. Unserer Verpflichtung kommen wir also nach!
Die Stadtverwaltung argumentiert, dass aufgeführte mögliche Nachnutzungsoptionen den Ankauf rechtfertigen würden. Schnell ist die Rede von einem Internat oder einem Wissenschaftscampus.
Mit Blick auf den Umstand, dass sich bei gleichbleibender Jahreswarmmiete ein Ankauf erst nach sage und schreibe 18 Jahren rechnen würde, muss man wiederum beinahe doch von Gauklerei sprechen! Meine Damen und Herren, was spricht denn dagegen eine der Nachnutzungsmöglichkeiten in einem Mietobjekt zu realisieren oder dies privaten Dritten zu überlassen?
Die AfD-Fraktion wird diesem und auch zukünftigen Geschäften zum Erwerb von Immobilien zur Flüchtlingsunterbringung ihre Zustimmung versagen.
Wir meinen: Wirtschaftliche Aspekte sollten nicht durch humanitäre Hilfsgedanken oder den Druck der Aufgabenerfüllung überlagert werden. Vielmehr sollte die untere Unterbringungsbehörde bei der Einrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten den ihr gegebenen Spielraum im Sinne wirtschaftlichen Handelns nutzen, um sich nicht durch Marktteilnehmer erpressbar zu machen oder den gesellschaftlichen Frieden in Gefahr zu bringen.
Die Einrichtung und Betreibung von Flüchtlingsunterkünften sollte eigentlich eine zeitlich begrenzte Notwendigkeit im Zuge kriegsbedingter Fluchtbewegungen – wie aus der Ukraine – sein und nicht zum gesetzmäßigen Dauerzustand werden!
Leider existieren in unserer Gesellschaft Denkmuster, die rationales Handeln in der Migrationspolitik massiv erschweren und sich auch auf alle politischen Ebenen übertragen. Es kann und darf nicht Ziel sein, massenhafte globalisierte Wanderungsbewegungen zu schüren, um dann die Folgen ausbaden zu können und obendrein noch Freude über vermeintliche Fachkräftegewinnung, die Lösung des demographischen Wandels oder kulturelle, ethnische Gleichmacherei zu verkünden. Fluchtursachenbekämpfung vor Ort ist das Gebot der Stunde!
Ein abschließender Satz zur Friederikenstraße 37: Es ist erstaunlich mit welcher Dreistigkeit uns ein Esel als Rennpferd verkauft werden soll! Ich bedanke mich!