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Redebeitrag Stadtrat Tobias Keller in der Ratsversammlung am 15. Juni 2022

zum Antrag VII-A-06241-NF-03 der CDU-Fraktion und des dazu gehörigen ÄA 01 und 02 der Partei Die Linke " Rechtssicherheit für Garagenhöfe in Leipzig"

Sehr geehrter Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

Der vorliegende CDU-Antrag will noch in der Überschrift das Richtige,
Rechtssicherheit für Garagenhöfe

Löblich ist, endlich das Thema Garagenhöfe und Quartiersgaragen in den Blick zu nehmen.
Schlimm nur, dass es dazu einen Antrag braucht, weil die Stadtverwaltung das Thema Parkhäuser und Garagenhöfe stiefmütterlich behandelt.
Man hat den Eindruck, dass mit Maßnahmen der Stadt zunehmend Autofahrer diskriminiert werden sollen.
So ist nicht nachvollziehbar, weshalb in Wohnvierteln mit hohem Parkdruck wie in Mockau oder Anger-Crottendorf eine weitere Eskalation der Situation geschaffen wird, statt sich für Entspannung mit guten Ideen und Bürgerbeteiligung einzusetzen.

Aus diesem Grund ist der Antrag der CDU in den Punkten 1-3 zu unterstützen. Das wäre die kombinierte Planung von Quartiersgaragen in Verbindung mit Schulhausbauten, dem ÖPNV und dem Parkraumkonzept. Auch die Bereitstellung von großen Parkflächen in den Außen- und Vorortbereichen ist sinnvoll, vor Allem dort wo die Anbindung an den ÖPNV möglich oder schon vorhanden ist.

Punkt 4 wurde im Verwaltungsstandpunkt gut kommentiert:
Die Stadt hat keinen Einfluss auf privatrechtlich genutzte Garagendächer und deren Nutzung. Es ist Sache des Eigentümers, sich um PV oder andere Anlagen zu kümmern, wenn er sein Garagendach nutzen will.

Die Punkte 5 und 6 haben mit der Rechtssicherheit bestehender Garagenhöfe eher wenig zu tun.
Im Gegenteil, es werden schon alternative Nutzungen gefordert, die dem Erhalt von Garagenhöfen eher entgegenstehen.

Hier ist der Änderungsantrag 01 der Linken weitaus zielführender.
Er beruft sich auf das Schuldrechtsanpassungsgesetz. Das offensichtlich in der Stadtverwaltung wenig bekannt zu sein scheint, weshalb es bisher scheinbar ausgeblendet wurde.

Was bedeutet das Schuldrechtsanpassungsgesetz?
Es ist ein Gesetz zur Regelung für Eigentumsfragen zu Grundstücken im Beitrittsgebiet.
Es gilt seit 21.09.1994

Es beinhaltet unter anderem folgende Punkte:

  1. Möglichkeit des Kaufes der Grundstücke durch die Garageneigentümer zu einem verhandelten guten Preis.
  2. Möglichkeit der Übernahme der Bauwerke durch die Grundstückseigentümer zu einem vereinbarten Preis
  3. Bei Nutzerwechsel oder Kündigung entsteht ein Entschädigungsanspruch bei Weitervermietung oder Mietvertrag über Grundstücksmietvertrag.

Zudem fordert auch der Antrag der Linken ein Garagenkonzept, sowie Transparenz und Mitwirkung der verschiedenen Interessengruppen.

Der von der CDU ins Leben gerufene Ungeist eines Ersetzungsantrages, der keinesfalls gerechtfertigt ist und nun auf sie, mit dem Antrag der Linken zurück fällt, wird von uns nicht gut geheißen.

Ein Ergänzungsantrag der Linken wäre hier besser und ich bitte darum, dies noch einmal zu überdenken. Einem Ergänzungsantrag könnten wir zustimmen, ebenso wie dem Antrag der CDU in den Punkten 1.1-1.3 sowie dem Punkt 2

Deshalb beantragen wir im Falle der Abstimmung des CDU-Antrages eine Punktweise Abstimmung.

Dem Änderungsantrag 02 der Fraktion der Linken stimmen wir zu.

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