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VI-DS-04806-NF-06-DS-01-ÄA-02 Kitastandort Eigenheimstraße – Ergänzung zu Beschluss VI-DS-04806-NF-06 („Leipzig-Kitas“)

Beschlussvorschlag:

Pkt. 1 des Beschlussvorschlages wird wie folgt geändert:

1.Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Einrichtung einer Kita in Eigenrealisierung umzusetzen, nachdem die Liegenschaft Eigenheimstraße und zusätzlich folgende Alternativstandorte gegeneinander abgewogen wurden:

1.Leinestraße/“Zum Dölitzer Schacht“ (südlich)

2.Schulhort 8.Grundschule

3.AGRA-Gelände/Helenenstraße

4.Friederikenstraße, Grundstück 37a

5.Grundstück nördliches Ende „Zum Dölitzer Schacht“

6.Grundstück Gersterstraße/Georg-Maurer-Straße

7.Hildebrandtplatz

8.Herderstraße, Grundstück zwischen Wolfgang-Heinze-Str. und Biedermannstraße

9.Großer Wiedebachplatz

10.Heinrich-Schütz-Platz

11.Sportplatz „Roter Stern“, Grundstück Ecke Selneckerstraße /Brandstraße

12.Sportplatz „Roter Stern“, Grundstück Ecke Teichstraße/Brandstraße

Dem Stadtrat wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt das Ergebnis der Prüfung vorgelegt und ein neuer Beschlussvorschlag erarbeitet. 


Sachverhalt:

Der Antragsteller unterstützt ausdrücklich  das Vorhaben der Stadt Leipzig, eine weitere Kita im Leipziger Südraum zu errichten. Jedoch würde durch die Bebauung des Standortes Eigenheimstraße mit einer Kindertagesstätte den Anwohnern eine über 100 Jahre gewachsene und ökologisch wertvolle parkähnliche Anlage verloren gehen. Die Freizeitqualität der Bürger würde im angrenzenden Wohngebiet durch eine Bebauung des Grundstückes erheblich eingeschränkt werden. Der Platz zwischen Johanna- und Libertastraße ist für die dort lebenden Menschen ein Kleinod.

Auf Grund der bekannten Argumentation der Anwohner – nicht zuletzt als Ergebnis der Info-Veranstaltung vom 01.11.2017 – ist es erforderlich, nochmals Alternativstandorte im Leipziger Süden zu prüfen. Als Ergebnis dessen sollte eine abschließende Abwägung mit den Bürgerinteressen erfolgen.
 

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