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VI-DS-06453-ÄA-02 Luftreinhalteplan für die Stadt Leipzig – Fortschreibung 2018

Beschlussvorschlag:

1. Das Abwägungsprotokoll wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Luftreinhalteplan wird mit folgenden Änderungen zur Kenntnis genommen.

Folgende Maßnahmen der Kategorie A – Motorisierter Individual- und Wirtschaftsverkehr – entfallen:

A1 – Jahnallee – Verkehrsflussdosierung

A2 – Eutritzscher Straße – Verkehrsflussdosierung, Realisierung einer Abbiegemöglichkeit von der Eutritzscher Straße in die Roscherstraße

A3 – Berliner Straße – Verkehrsflussdosierung und Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h

A4 – Harkortstraße – Fahrspureinziehung und Verkehrsflussdosierung auf der Wundtstraße, Aufhebung der Linksabbiegemöglichkeit auf dem  Martin-Luther-Ring in die Harkortstraße  

Folgende Maßnahmen der Kategorie B – Motorisierter Individual- und Wirtschaftsverkehr – entfallen:

B1 – Harkortstraße – umweltsensitive Verkehrssteuerung sowie Neuaufteilung Straßenraum. Dabei entfällt folgender Passus: 

„Neuaufteilung des Straßenraumes zwischen Dufourstraße bis zum Martin-Luther-Ring. Mit der Verringerung des dem KFZ-Verkehr zur Verfügung stehenden Raumes zu Gunsten des Radverkehrs wird eine deutliche Anhebung der Verkehrssicherheit für Radfahrende angestrebt.“

B6 – Anhebung der Parkgebühren auf öffentlichen Stellplätzen in der Zone 1 und 2. 


Sachverhalt:

Zu den Maßnahmen der Kategorie A (A1, A2, A3, A4) und der Maßnahme der Kategorie B (B1):

Die AfD-Fraktion stellt sich mit den vorgeschlagenen Aufhebungen voll hinter die Bedenken der IHK zu Leipzig, der HWK zu Leipzig und der Ingenieurkammer Sachsen. Im offenen Brief der jeweiligen Präsidenten an den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig vom 15.02.2019 heißt es:

„Wir fordern die Leipziger Stadtverwaltung deshalb auf, bis zu einer gesetzlichen Neuregelung (Anhebung der Höchstgrenze bei Stickstoffdioxid auf 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft durch den Bund) auf einschränkende Maßnahmen im Verkehrsablauf zu verzichten. Längere Rot-Ampelphasen zur Verkehrsflussdosierung (geplant z.B. in der Jahnallee), Geschwindigkeitseinschränkungen auf 30 Stundenkilometer (geplant auf der Berliner Straße) sowie die Reduzierung von Fahrspuren und Abbiegeverbote (geplant im Bereich von Wundtstraße bzw. Martin-Luther-Ring/Harkortstraße sind aus unserer Sicht nicht nur kontraproduktiv, sondern wachsen sich zunehmend zu einem Wirtschafts- und Wohlstandsrisiko aus.

Verkehrsströme werden sich hierdurch nur verlagern und dafür andere Stellen im Straßennetz überlasten. Für die Einhaltung der geltenden Grenzwerte und damit für eine bessere Luft ist es jedenfalls zielführender, den Verkehr zu verflüssigen als ihn durch restriktive Eingriffe zu behindern.“

Zu der Maßnahme der Kategorie B (B6):

Die Parkgebühren im öffentlichen Innenstadtbereich und angrenzend an den Innenstadtring sind aktuell schon exorbitant hoch. Eine Stunde Parkzeit kostet derzeit in der Zone 1  2,00 EUR, in der Zone 2 beträgt die Parkgebühr derzeit 1,40 EUR. Eine demnächst weitere Anhebung der Parkgebühren in diesen beiden Zonen würde dem Ziel einer bürgerfreundlichen Stadt und der weiteren Attraktivität der Innenstadt entgegenstehen.

Sollten die Bürger, welche mit ihrem KFZ die Innenstadt und deren angrenzende  Bereiche besuchen möchten oder müssen, zukünftig weiter mit noch höheren Parkgebühren belastet werden, besteht die berechtigte Sorge, dass diese auf einen Besuch der Innenstadt mit seinen vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten verzichten.

Besuche in den Einkaufsparks „auf der grünen Wiese“ am Rande der Stadt wären die Folge.

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