Sachverhalt:
Die überdehnte, große Platzfläche ist ein Überbleibsel aus dem Wettbewerb zum Einheits- und Freiheitsdenkmal, indem diese Fläche für das Denkmal vorzuhalten war. Zwischenzeitlich haben sich die Rahmenbedingungen jedoch geändert und die Denkmalfläche wird nicht mehr benötigt. Auf dem benannten Gelände befinden sich zahlreiche städtische Baugrundstücke, welche die Stadt vorteilhaft veräußern könnte. Durch Nichtverkauf der Grundstücke entstehen der Stadt finanzielle Einbußen.
Wir fragen an:
Warum hält die Verwaltung an der zu großen Fläche fest, statt diese für Bebauung zu nutzen?