Sachverhalt:
Der potentielle Investor für die Markthalle hatte ursprünglich die Absicht, auf die noch vorhandenen Kellerwände der alten Markthalle zu gründen. Im B-Plan der Stadtverwaltung wird jedoch die Baukante an der Markthallenstraße um 5 Meter hinter die bestehende Grundstücksgrenze zurück genommen und der Nordteil des Grundstückes ganz abgeschnitten. Eine Wiederverwendung der noch vorhandenen Keller der ehemaligen alten Markthalle wird damit unmöglich gemacht.
Wir fragen an:
Warum schränkt die Verwaltung mit ihrem B-Plan die städtebaulichen Möglichkeiten der der künftigen Markthallenbebauung so massiv ein?