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VI-F-03472 Gesetzesänderung betreffs der Zuständigkeit zur Aufhebung von Baugenehmigungen und deren Konsequenzen für die Stadtverwaltung

Sachverhalt: 
 

In der Diskussion zum Antrag VI-A-02378 – Seniorenwohnanlage „Amalie“, Schongauer Str. 41 –  von Frau Lange und Herrn Lehmann führte die Beigeordnete Frau Dubrau in der Ratssitzung am 18.05.2016 folgendes aus:

„Es gibt inzwischen eine Gesetzesänderung, die besagt, dass nicht mehr wie früher die Bauaufsicht alle Baugenehmigungen aufzuheben hat, sondern das liegt in der Verantwortung des Eigentümers“.

Aus diesem Grund fragen wir an:

1.Wann ist diese Gesetzesänderung in Sachsen in Kraft getreten? 

2.Könnte damit das Bauaktenarchiv geschlossen werden bzw. die betreffende Planstelle reduziert werden? 

3.Wie plant die Stadt Leipzig die zukünftige Aufbewahrung von Baugenehmigungen? 

4.Wer kontrolliert die Anzahl offener Baugenehmigungen? 

5.In welchen Zeitabständen wird das Bauaktenarchiv aufgrund der von den Eigentümern geänderten/aufgehobenen oder von der Stadt kontrollierten Baugenehmigungen aktualisiert? 

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