Sachverhalt:
Der Leipziger Presse (LVZ vom 12./13. Mai 2018) war nach einem Forum der SPD-Fraktion mit dem Leipziger Oberbürgermeister folgende Aussage zu entnehmen:“40 Prozent aller dem Freistaat zugewiesenen Flüchtlinge leben heute in Leipzig .“ Des Weiteren:“ Die Leute gehen dahin, wo sie keine Angst haben müssen.“ erklärte OB Jung .
Wir fragen an:
1.Trifft die Aussage zu, dass sich 40 Prozent der dem Freistaat zugewiesenen Migranten und Flüchtlinge derzeit in Leipzig aufhalten?
2.Wenn ja, welcher Verteilerschlüssel ist, bezogen auf die Gesamtzahl der Migranten und Flüchtlinge in Sachsen, für die Stadt Leipzig auf welcher Rechtsgrundlage verbindlich?
3.Welche Überzahl ergibt sich, falls der Verteilerschlüssel weniger Migranten und Flüchtlinge für Leipzig ergibt?
4.Sah und sieht die Verwaltung in Sachen Zuweisung dieser Personengruppe Verpflichtung und Handlungsbedarf, ein Übermaß an finanziellen und sonstigen Belastungen von der Stadt Leipzig abzuwenden?