Sachverhalt:
Gemäß Leipziger Amtsblatt Nr.20 vom 10. November 2018 wurden auf Seite 3 die drei Baugrundstücke Braustraße 22, Wittenberger Straße 55 und Prager Straße 226 zum Erbbaurecht angeboten.
Die schriftlichen Bewerbungen für den Erwerb des Erbbaurechtes dieser städtischen Grundstücke sind der Amtsblatt-Information zufolge an die STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH, Pufendorfstraße 11 in 10249 Berlin zu senden.
Wir fragen an:
1. Aus welchen Gründen wurde ausgerechnet die Berliner STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH in die Entscheidungsfindung zur Vergabe von Erbbaurechten für Leipziger Baugrundstücke einbezogen?
2. Ist es üblich, dass sich Bürger der Stadt Leipzig für Serviceleistungen der städtischen
Verwaltung gegebenenfalls nach Berlin wenden müssen?
3. Wie ist sichergestellt, dass bei der o.a. Berliner Firma die Auswahlverfahren nach der
Sächsischen Gemeindeordnung erfolgen?
4. Ist die benannte Verfahrensweise der Stadt Leipzig mit der Rechtsaufsicht der sächsischen Landesdirektion abgestimmt?
5. Steht der finanzielle Aufwand für die Stadt Leipzig hinsichtlich der Beratungsleistungen durch die Berliner STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH in einem angemessenen Verhältnis zu den jeweiligen Bau-und Entwicklungsleistungen?
6. Werden für derartige o.a. Aufgabenstellungen seitens der Stadtverwaltung weitere Nicht-
Leipziger Firmen beauftragt und warum ist dies so?