Seitens der AfD-Fraktion erfolgten bisher 4 Anfragen an die Verwaltung zu einem neuen Sicherheitskonzept für das Leipziger Neue Rathaus – per Hausmitteilung an das Dezernat VI am 19.08.2016, als Anfragen an den OBM am 21.06.2017, am 12.12.2018 und am 17.04.2019.
Die AfD-Fraktion verkennt nicht, dass die Sachlage dazu komplizierter Natur ist, jedoch ist das mögliche Auftreten von Bedrohungssituationen, Hausrechtsverstößen, Übergriffen und Respektlosigkeiten – auch nach Auffassung der Verwaltung – gegeben und inzwischen leider auch Realität.
Die Antwort zur Anfrage vom 17.04.2019 führte aus, dass für das Vorliegen des Sicherheitskonzeptes der 30.04.2019 angestrebt wird, eine Bestätigung in der Dienst- beratung des Oberbürgermeisters dazu aber offensichtlich weiterhin aussteht. Diese ist
die Voraussetzung für die nachfolgende Einbeziehung des Stadtrates.
Wir fragen an:
1. Welche Hinderungsgründe bei der Fertigstellung des Sicherheitskonzeptes zum 30.04.2019 als Zieltermin sind aufgetreten?
2. Welcher verbindliche Termin für die Erstellung des Konzeptes seitens der Verwaltung ist realistisch?
3. Welche Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit im Leipziger Neuen Rathaus wurden seitens der Verwaltung bis zum Inkrafttreten des neuen Sicherheitskonzeptes ergriffen?