Beschlussvorschlag
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen,
1. ob die technischen Voraussetzungen im Schauspielhaus, Bosestr.1, im Bereich der
sogenannten Diskothek geeignet sind, dort Kammerspiele zu veranstalten.
2. welche Kosten in personeller und sachlicher Hinsicht durch die Errichtung eines
Bereichs „Kammerspiele“ entstehen.
Sachverhalt
Begründung des Antrags
In dem städtisch genutzten Gebäude Gottschedstr.16 befand sich bis Mitte der 1970iger
Jahre im hinteren Bereich eine Bühne, die für Kammerspiele genutzt wurde. Daraus wurde
später die „Neue Szene“. Nach einem kürzlich ergangenen Beschluss der Ratsversammlung
soll dort u. a. ein Jazzclub errichtet werden. Seit dem genannten Zeitpunkt gibt es in Leipzig
neben der „Großen Bühne“ keine städtischen Kammerspiele mehr.
Kammerspiele ist eine Bezeichnung für einen kleinen Theaterbetrieb. Die Spielstätten von
Kammerspielen haben oft keinen Schnürboden und keine Unterbühne. In personeller
Hinsicht bedarf es einer „Großen Bühne“, die im Schauspielhaus Leipzig vorhanden ist.
Kammerspiele stellen hohe Ansprüche an sprachlich begabte Schauspieler, weil das
gesprochene Wort im Vordergrund steht. Bei nur wenigen Mitwirkenden geht es bei einem
Kammerspiel vornehmlich um philosophische und psychologische Themen. Als Neben-
produkt zu einer „Großen Bühne“ stellen die Kammerspiele ein Stück Hochkultur ohne hohe
Kosten dar.