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Windräder:
Bürger schützen!

Leipziger Amtsblatt Nr. 22/2023

Die Bundes- und viele Landesregierungen haben Kommunen per Gesetz dazu verpflichtet, zwei Prozent ihrer Gemeindefläche für den Ausbau von Windenergieanlagen vorzuhalten. Aktuell wird auch in Leipzig geprüft, inwieweit neue Windvorranggebiete ausgewiesen und bestehende Windparks ausgeweitet werden können. Die Unterschreitung des gesetzlich festgelegten Mindestabstandes von 1.000 Metern zwischen Windrad und Wohnbebauung dürfte in Betracht gezogen werden – eine Novellierung der Sächsischen Bauordnung unter einer CDU-geführten Landesregierung macht´s möglich! Flankierend dazu hat die Ratsmehrheit aus Linken, Grünen, CDU und SPD in der März-Ratsversammlung die Erarbeitung eines Energiekonzeptes als Grundlage für die Bereitstellung von Flächen zum Ausbau sogenannter „Erneuerbarer Energien“ beschlossen. Dem Ausbau von Windkraftanlagen auf Leipziger Flur und der damit verbundenen Verschandelung unserer heimischen Kulturlandschaft und der negativen Beeinflussung des Kleinklimas wurde somit ordentlich Vorschub geleistet! Die AfD-Fraktion Leipzig war nun um Schadensbegrenzung bemüht und forderte ein, dass bei tatsächlicher Errichtung von Windkraftanlagen der Mindestabstand von 1.000 Metern zur Wohnbebauung nicht unterschritten wird. Leider lehnte dies die Ratsmehrheit ab!

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