Vandalismus in Einrichtungen der kommunalen Flüchtlingsunterbringung
Die Unterbringung von Flüchtlingen stellt eine Pflichtaufgabe nach Weisung dar. Nach Sächsischem Flüchtlingsaufnahmegesetz (SächsFlüAG) ist die Stadt Leipzig Untere Unterbringungsbehörde und hat entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten zur Aufnahme von Flüchtlingen bereitzustellen bzw. zu schaffen. Objektankäufe zu horrenden Summen und Knebelmietverträge über mehr als 10 Jahre zu schlechten Konditionen waren in der Vergangenheit die Folge – bezahlt durch […]
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