Sachverhalt:
Für Monat März waren die offiziellen Zahlen bezüglich der anfallenden Kosten für Asyl seitens der Verwaltung angekündigt worden. Leider wurden die Ist-Daten der Ratsversammlung bisher nicht zur Kenntnis gegeben, der nächste Doppelhaushalt 2017/2018 wird jedoch bereits geplant. Schon jetzt ist absehbar, dass eine komplette Gegenfinanzierung von Bund und Freistaat – wie bisher angenommen – sehr unwahrscheinlich ist.
Wir fragen an:
- Welche Gesamtkosten entstanden bisher bezüglich der Asylthematik in der Stadt Leipzig und wie sind diese nach Bauleistungen, Unterhaltung, Personal, Sachleistungen, Geldleistungen usw. aufgeschlüsselt?
- Welche Kosten werden absehbar von Bund und Freistaat übernommen? Wieviel Kosten fallen demzufolge nach aktuellem Stand insgesamt auf die Kommune zurück?
- Wie werden die entsprechenden Kostenpositionen im aktuellen Doppelhaushalt 2015/2016 abgebildet?
- Welche Erkenntnisse werden diesbezüglich in den nächsten Doppelhaushalt 2017/2018 einfließen?
- Welche Einsparpotentiale sieht die Stadt zur Gegenfinanzierung bisheriger Kosten als realistisch an?