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VI-F-01981 Klärung der Zulässigkeit politischer Werbung seitens städtischer Unternehmen in der Öffentlichkeit

Sachverhalt: 
Das Schauspielhaus Leipzig plakatiert derzeit an seinem Gebäude mit einem Goethezitat „Das Land, das die Fremden nicht beschützt, geht bald unter“. Aus Sicht unserer Fraktion wird damit die politische Neutralität eines öffentlichen Unternehmens verletzt. Die Zeiten derartiger öffentlicher Vorgaben für „richtige Politik“ sollten eigentlich längst der Vergangenheit angehören.

Wir fragen an:

  1. Ist politische Werbung seitens eines Unternehmens vom Status des Schauspielhauses rechtens und damit zulässig?
  2. Wenn NEIN, welche Verpflichtungen ergeben sich für den Oberbürgermeister gegenüber städtischen Unternehmen und Einrichtungen zur Wahrung politischer Neutralität?

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