Beschlussvorschlag
1. Die Ratsversammlung beschließt im Rahmen des Energienotfallplanes der Stadt Leipzig
keine Energiesparmaßnahmen in kommunalen Schul-, Hort-, Kita- oder
Schulsportgebäuden durchzusetzen, um den staatlichen Bildungsauftrag vollumfänglich
umsetzen zu können. Ausgenommen davon sind Maßnahmen, welche keinen Einfluss
auf den staatlichen Bildungsauftrag haben.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen des Energienotfallplanes der Stadt
Leipzig kommunale Sportstätten (einschl. Einrichtungen der Sportbäder Leipzig GmbH)
von Energiesparmaßnahmen auszunehmen, welche dem einschränkungsfreien
Sportbetrieb entgegenstehen.
3. Sollten Energiesparmaßnahmen, die zu Nutzungseinschränkungen oder Schließungen
im kommunalen Sport- und Bäderbetrieb führen, unausweichlich sein, so sind
betroffenen Vereinen Miete und Pacht zu erstatten bzw. Kompensationen von
Ausfallzeiten anzubieten.
4. Sollte eine Absenkung der Wasser- oder Hallentemperaturen in den Bädern der
Sportbäder Leipzig GmbH in Betracht gezogen werden, so ist unbedingt die
Fachexpertise von Medizinern/Sportmedizinern einzuholen und zu beachten.
Sachverhalt
Begründung des Antrags
Die von der Deutschen Bundesregierung provozierte Wirtschafts- und Energiekrise hat u.a.
zur Folge, dass Städte und Gemeinden ihren Energieverbrauch drastisch drosseln müssen –
mit durchaus schweren Folgen!
In Leipzig hat Oberbürgermeister Burkhard Jung Ende Juli 2022 – ohne Beteiligung des
Leipziger Stadtrates – einen mehrstufigen Energienotfallplan nach Vorbild des
bundesdeutschen Notfallplans Gas und des Notfallplans der EU-Kommission verabschiedet.
Konkret bedeutet dies, dass je nach Notfallstufe beispielsweise Effektbeleuchtung,
Klimaanlagen und -geräte und Warmwasserboiler in kommunalen Gebäuden abgeschaltet
oder die Raumtemperaturen abgesenkt werden. Im schlimmsten Fall werden einzelne
Objekte zeitweilig stillgelegt.
Die Pläne für den Schul-, Sport- und Kulturbereich sollen Ende August 2022 vorliegen.
Vor diesem Hintergrund fordert die AfD-Fraktion Leipzig, dass Energiesparmaßnahmen an
Schulen, Kitas, Horteinrichtungen und Schulsporthallen nicht zu Lasten des Betreuungs- und
Bildungsauftrages erfolgen. Schon während der „Corona-Pandemie“ litt die Qualität von
Bildung und Betreuung durch Einrichtungsschließungen sowie häusliche Beschulung. Über
das Bundesprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ versucht man nun
Lernrückstände bei Schülern auszugleichen. Ein nochmaliges Herbeiführen von
Lerndefiziten – diesmal ausgelöst durch wirtschaftliche Unsicherheiten – ist nicht zu
verantworten!
Für die AfD-Fraktion Leipzig gilt für den Sport- und Bäderbereich:
Nutzungseinschränkungen oder gar Schließungen kommunaler Sportstätten (inklusive der
Bäderlandschaft der Sportbäder Leipzig GmbH) sind so lange wie möglich zu verhindern.
Sollten dennoch Energiesparmaßnahmen durchgesetzt werden müssen, welche u.U. zu
Ausfallzeiten im Sport führen, so hat die Stadt Leipzig dafür Sorge zu tragen, dass das
Sportvereinswesen adäquat finanziell entschädigt wird.
Bei der Vorbereitung einer Absenkung der Wasser- oder Hallentemperatur in den Bädern der
Sportbäder Leipzig GmbH ist zwingend die Expertise von ausgewiesenen
Medizinern/Sportmedizinern einzuholen. Die AfD-Fraktion Leipzig rät jedoch allgemein von
einer Absenkung der Wasser- und Hallentemperaturen in Bädern ab.