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Rechtsverständnis
fragwürdig!

Leipziger Amtsblatt Nr. 02/2024

Zur November-Ratsversammlung 2023 stellte ich eine Anfrage an den Oberbürgermeister, welche durch das Dezernat des Ordnungsbürgermeisters Rosenthal beantwortet wurde. Die Anfrage betraf das, aus meiner Sicht, längst überfällige Einschreiten des Ordnungsamtes zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung am Leipziger Schillerdenkmal. Fakt ist: Seit Monaten wird eine der am Denkmal befindlichen Parkbänke offenbar als ständige Schlafstelle durch eine oder mehrere Personen zweckentfremdet. Die abenteuerliche Dauer-Behausung bietet einen Anblick von Verwahrlosung und Respektlosigkeit gegenüber dem kulturellen Anliegen des Denkmals. Dieses selbst wurde zur Würdigung Friedrich Schillers durch den damals sprichwörtlichen Leipziger Bürgersinn errichtet, finanziert und am 9. Mai 1914 feierlich eingeweiht. 2017 wurde das Schillerdenkmal infolge von Vandalismus geschändet und musste restauriert werden – übrigens seinerzeit auf Drängen der AfD-Fraktion hin! Deshalb ist es unverständlich, dass die Stadtverwaltung das Denkmal-Umfeld nicht besonders schützen will. Deren Aussage lautete in ignoranter Weise: „Der reine Aufenthalt im Umfeld eines Denkmals ist ordnungsrechtlich nicht zu beanstanden.“ Ja, der reine Aufenthalt gewiss nicht, aber der fortgesetzte Missbrauch schon!

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