Nun steht uns ein Schauspiel bevor. Die Wahlen von Beigeordneten stehen an.
Die Sächs. GO regelt unter § 56 die Rechtsstellung und Bestellung von Beigeordneten.
*Die Stellen sind spätestens zwei Monate vor der Besetzung öffentlich auszuschreiben.
*Die Beigeordneten sind als hauptamtliche Beamte auf Zeit zu bestellen.
*Die Amtszeit beträgt sieben Jahre.
*Der zu Wählende muss die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen für das Amt erfüllen.
All das und noch viel mehr, wurde im Rahmen eines Auswahlverfahrens, durch eine Findungskommission geprüft und abgewogen.
Einzig die Regel nach der Sächs. GO § 56 (2), wo u.a. die Parteien und Wählervereinigungen nach dem Verhältnis ihrer Sitze im Gemeinderat berücksichtigt werden sollen, wurde geflissentlich außer Acht gelassen. Zum Nachteil der AfD-Fraktion.
Sie Herr OBM, haben sich ja schon vor Jahren zitieren lassen: „Sie würden keinen AfD-Beigeordneten akzeptieren und von ihrem Vetorecht Gebrauch machen“.
Wie weit Sie sich in der Frage für einen Demokraten halten, das müssen Sie mit sich ausmachen.
Wenn aber nun das Verfahren von Anfang an,
- durch das Veto des OBM und
- dem Ergebnis der Findungskommission, demokratischen Prinzipien zu widerläuft,
haben wir alles Recht von einem Schauspiel, von einer Farce zu sprechen.
Um es nochmal zu illustrieren, die vergleichsweise kleine SPD-Fraktion, hat vom OBM abgesehen, womöglich heute Abend zwei weitere Beigeordnete. Die deutlich größere AfD-Fraktion geht leer aus.
Wir machen unserer Stadtratsarbeit hier ja nicht zum Selbstzweck. Die AfD-Fraktion repräsentiert die Leipziger auch zu einem erheblichen Teil. Und dieser Stadtrat mit OBM Jung an der Spitze, verwehrt uns und damit Zehntausenden Leipzigern die demokratische Teilhabe.
Gewöhnen Sie sich dran, wir sind gekommen, um zu bleiben!
Je eher sie das Votum der Leipziger Bürger – die AfD zu wählen – respektieren und anerkennen, desto besser für unsere Stadt und für das demokratische Miteinander in Leipzig.
Zum Schluss möchte ich ggü. den Kandidaten für die Beigeordnetenwahl klar zum Ausdruck bringen, dass es der AfD-Fraktion einzig um den undemokratischen Charakter des Auswahlprozesses geht und die Kritik daran nicht auf die Kandidaten bezogen ist.
Ich empfehle trotzdem meiner Fraktion für die Beigeordnetenwahl „Dezernat Allgemeine Verwaltung“ und „Dezernat Soziales/Gesundheit“
an den Wahlen nicht teilzunehmen.