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Redebeitrag Stadtrat Udo Bütow in der Ratsversammlung am 24.02.2024

zur Beschluss-Vorlage Nr. VII-DS-07235 : Satzung der Stadt Leipzig über die Gestaltung und Ausstattung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke und über die Begrünung baulicher Anlagen (Begrünungssatzung)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, sehr geehrte Beigeordnete,

die hier zur Abstimmung gestellte Satzung ist mit diesen Inhalten kontraproduktiv und verzichtbar.

Die Initiatoren und die Verfasser trauen den Investoren auf dem Immobilienmarkt, den Verwaltern der Immobilien, den Eigentümern und den Bürgern offensichtlich nicht zu, daß sie den auch Willen haben, das Umfeld ihrer jeweiligen Verantwortlichkeit angenehm zu gestalten, dabei zu begrünen und dabei auch die Belange des Naturschutzes zu berücksichtigen. Dabei müssen natürlich wirtschaftliche Randbedingungen abgewogen werden. Aber jeder Vermieter weiß, daß ein gepflegtes begrüntes Umfeld immer die besseren Argumente hat.

Bei den Bauherren hat sich schon seit langem herumgesprochen, dass ein einfaches, leichtes, begrüntes Flachdach eine bessere Haltbarkeit aufweist. Die Preise für solche Dachaufbauten sind erschwinglich und regelmäßig werden sie auch verwendet. Das ist die Praxis. Begrünte Höfe und Vorplätze haben schalldämpfende Wirkung und baumbepflanzte Parkplätze beschatten die Fahrzeuge. Diese Vorzüge sind längst Allgemeinwissen. Natürlich gibt es immer auch unrühmliche Ausnahmen, aber die wird es auch mit dieser Satzung geben. Wir meinen, das rechtfertigt diese Satzung nicht.

Auch wenn sie sich locker gibt und festlegt, dass bei Zäunen Hecken zwar verpflichtend sind, aber es dem Bauherrn überlässt, auf welcher Seite des Zaunes sie angepflanzt werden. Bei Einfriedungsmauern ist das anders; da wird das vorgeschrieben. An anderen Stellen wird es richtig teuer.

Bodenaufbauten von über einem Meter über Tiefgaragen sind vielleicht nett gemeint. Damit muss die bauliche Anlage insgesamt tiefer ins Erdreich eingegraben werden, mit Erdaushub und Baggerstunden. Von den Problemen. Die das mit sich bringt, wenn man hier in Leipzig dann oft auch in Grundwasserbereiche vordringt will ich hier nicht erst anfangen.

Die Ausnahmeregel, auf die der Bauherr sich berufen kann (§6, Abs. 4, letzter Absatz) bedeutet vor allem immer noch mehr Bürokratie. Gleiches gilt bei den Flachdächern. Einfache Holzkonstruktionen sind bei über 10 cm gewichtigem Dachaufbau kaum noch, oder nur mit erheblichem Mehraufwand anwendbar. Das heißt, dass woanders mehr Bäume gefällt werden müssen. Kurz und gut, die vorgelegte Synopse über die Einsprüche und Abwägungen zeigt das Dilemma. Das Thema Kostenaufwuchs ist wieder einmal weiträumig umschifft worden. Die Konflikte wurden nicht wirklich bewältigt. Wir sollen sie hinnehmen und zum Trost gibt es ein paar Fördermittel.

Darüber hat nun der Stadtrat zu entscheiden. Die AfD-Fraktion wird dieser Satzung nicht zustimmen.

Vielen Dank für Ihrer Aufmerksamkeit.

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