Redebeitrag unseres Stadtrates Tobias Keller zum SPD Antrag für sozialen Wohnungsbau
Sehr geehrter Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
Der SPD- Antrag zum sozialen Wohnungsbau ist längst überfällig. Dem Ansinnen nach bezahlbarem Wohnraum für sozial Bedürftige auch beim Wohnungsneubau gerecht zu werden, folgte unsere Fraktion schon mit ihrem Änderungsantrag zum Wohnungspolitischen Konzept 2015.
Diesen lehnte jedoch die SPD-Fraktion mit allen anderen Stadträten gegen die Stimmen der AfD ab. Damals war die Förderrichtlinie des Freistaates noch nicht bekannt, so dass wir forderten, durch Aufnahme des Sozialwohnungsneubaues ins Wohnungspolitische Konzept, den Freistaat bei der Erarbeitung der Kriterien in dieser Richtung zu unterstützen.
Wie wir inzwischen wissen sind die Förderrichtlinien nun keineswegs dazu geeignet echten Sozialwohnungsbau im Neubau zu leisten.
So ist nun auch der Verwaltungsstandpunkt zu diesem Antrag nur halbherzig zu verstehen weil er die Wünsche des Antragstellers an das mangelhaft auf sozialen Wohnungsneubau ausgerichtete Konzept und die Förderrichtlinien des Freistaates anpassen musste.
Der Verwaltungsstandpunkt verweist zurecht auf das Wohnungspolitische Konzept, das eben nur von Neubau, vor allem im Bestand, von bezahlbarem Wohnraum spricht, also bei Sanierungen. Hierzu gibt es aber derzeit nur marginale Fördermaßnahmen, die der Antragsteller, die SPD so nicht meinte.
Man unterscheidet zwischen sozialem Wohnungsbau und bezahlbarem Wohnraum. Sozialer Wohnungsbau sollte nach Verständnis unserer Fraktion auch bei Neubauten einen Mietpreis erzielen, der sich nur wenig vom mittleren Wohnpreis in bereits vorhandenen Gebäuden unterscheiden sollte, je nach Ausstattung, Größe und Lage.
Bezahlbarer Wohnraum hingegen ist für prekäre Verhältnisse und Einkommensschwache Haushalte nicht von Bedeutung. Bezahlbarer Wohnraum ist für geringe und mittlere Einkommen dann von Bedeutung wenn man von einer Mietbelastung am Gesamteinkommen des Mieters oder der Mietgemeinschaft von weniger als 35% ausgeht. Hierfür scheint das sächsische Förderinstrumentarium ein geeignetes Mittel zu sein.
Auch wenn die fehlende Forderung im Wohnungspolitischen Konzept nach echtem sozialen Wohnungsneubau nun nicht mehr geheilt werden kann und auch die vorwiegend im Bestand neu zu bauenden Wohnungen inzwischen beinahe alle saniert sind, muss der steigenden Mietpreisspirale durch den Bauboom in Leipzig entgegengewirkt werden.
Hierzu ist dem Verwaltungsstandpunkt zu folgen und wenigstens alle Hebel in Bewegung zu setzen, für genügend bezahlbaren, geförderten Wohnraum zu sorgen und auch private Investoren zu ermutigen, Fördermittel in Anspruch zu nehmen um eine zu schnelle Verteuerung von Wohnraum wenigstens abzubremsen.
Es bleibt zu hoffen, dass in Zukunft auch echter Sozialwohnungsneubau wieder stattfindet und ähnlich wie beim Flüchtlingsunterkunftbau vorangetrieben wird.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.