Sachverhalt:
Beantwortung der Fragen:
1. Welche Mietdauer ist vorgesehen?
Die Mietdauer beträgt 10 Jahre und beginnt am 01.09.2015. Im Anschluss daran verlängert sich der Vertrag um jeweils 2 Jahre, sofern keine Kündigung erfolgt.
2. Zu welchen Kosten und weiteren Konditionen beabsichtigt die Stadt an den Verein zu vermieten?
Betriebs- und Nebenkosten trägt der Verein. Der Mietzins entspricht dem von gärtnerischen Nutzungen (für bebaute Fläche).
3. Entstehen der Stadt Leipzig Verluste durch Mindereinnahmen?
Verluste entstehen nicht. Die Fläche war vorher öffentliches Grün und wurde im Auftrag der Stadt Leipzig vom Eigenbetrieb Stadtreinigung gepflegt.
4. Bestehen für die Grundstücksflächen die notwendigen technischen Anschlüsse?
Technische Anschlüsse bestehen nicht. Die Fläche wird seitens der Stadt Leipzig als Grünfläche vermietet. Der Verein hat die Versorgung mit technischen Anschlüssen selbst übernommen. Ansonsten wird umweltgerecht entsorgt. Dies regelt der Vertrag ausreichend.
5. Ist dauerhaftes Wohnen auf diesen Flächen gemäß den Rahmenbedingungen des vorgesehenen Mietvertrages dort rechtens?
Dauerndes Wohnen ist rechtens lt. Mietvertrag.
6. Bestehen finanzielle Nachforderungen gegenüber dem Verein?
Nein, es bestehen keine finanziellen Forderungen gegenüber dem Verein.