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VI-F-02588 Anfallende Kosten für die Stadt Leipzig in der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt Asyl“

Sachverhalt: 
 

Für Monat März waren die offiziellen Zahlen bezüglich der anfallenden Kosten für Asyl seitens der Verwaltung angekündigt worden. Leider wurden die Ist-Daten der Ratsversammlung bisher nicht zur Kenntnis gegeben, der nächste Doppelhaushalt 2017/2018 wird jedoch bereits geplant. Schon jetzt ist absehbar, dass eine komplette Gegenfinanzierung von Bund und Freistaat – wie bisher angenommen – sehr unwahrscheinlich ist.

Wir fragen an:

  1. Welche Gesamtkosten entstanden bisher bezüglich der Asylthematik in der Stadt Leipzig und wie sind diese nach Bauleistungen, Unterhaltung, Personal, Sachleistungen, Geldleistungen usw. aufgeschlüsselt?  
  2. Welche Kosten werden absehbar von Bund und Freistaat übernommen? Wieviel Kosten fallen demzufolge nach aktuellem Stand insgesamt auf die Kommune zurück?  
  3. Wie werden die entsprechenden Kostenpositionen im aktuellen Doppelhaushalt 2015/2016 abgebildet? 
  4. Welche Erkenntnisse werden diesbezüglich in den nächsten Doppelhaushalt 2017/2018 einfließen?  
  5. Welche Einsparpotentiale sieht die Stadt zur Gegenfinanzierung bisheriger Kosten als realistisch an?

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