Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird mit der Gründung einer Kommission beauftragt, welche sämtliche noch nicht umgesetzten Ratsbeschlüsse überprüft, die nicht die Pflichtaufgaben der Stadt Leipzig betreffen.
Die Kommission besteht aus dem Oberbürgermeister, den Beigeordneten aller Dezernate und aus jeweils einem Vertreter der sechs Stadtratsfraktionen. Amts- und Referatsleiter werden je nach Notwendigkeit bei der Evaluierung unterstützend hinzugezogen.
Die Überprüfung der noch nicht umgesetzten Ratsbeschlüsse erfolgt in drei Kategorien:
- Der Ratsbeschluss hat nach wie vor hohe Priorität und wird trotz der finanziellen Lage umgesetzt.
- Der Ratsbeschluss hat nach wie vor Priorität, wird aber zu einem späteren Zeitpunkt oder in geringerem Umfang umgesetzt.
- Der Ratsbeschluss hat auf Grund der angespannten Haushaltslage keine Priorität und wird ausgesetzt. Die Kommission schlägt dem Stadtrat eine Aufhebung der bestehenden Beschlusslage vor.
Die Einberufung der Kommission ist bis zum Beginn der Sommerpause am 15. Juli 2020 abzuschließen.
Der Oberbürgermeister fasst die Ergebnisse der Überprüfung in einer Vorlage zusammen und legt diese der Ratsversammlung bis 31. Oktober 2020 zur Beschlussfassung vor.
Begründung:
Da durch die unvorhergesehenen Maßnahmen – welche durch die Corona-Pandemie bis jetzt für die Stadt Leipzig unausweichlich wurden und werden – der städtische Haushalt schnellstmöglich entlastet werden sollte, liegt eine besondere Dringlichkeit vor.
Die städtische Haushaltsplanung steht angesichts der durch das Corona-Virus zu erwartenden Wirtschaftskrise kurz- und mittelfristig vor großen Herausforderungen.
Die Einnahmenseite droht in erheblichem Maße wegzubrechen, andererseits droht die Ausgabenseite massiv anzusteigen.
Pflichtaufgaben muss die Stadt auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten umsetzen. Anders sieht dies vor dem Hintergrund der aktuellen angespannten Lage bei den Aufgaben aus, bei denen die Stadt Leipzig nicht in der Pflicht stand. Die Beschlüsse dazu wurden in der Vergangenheit unter anderen finanziellen Rahmenbedingungen getroffen.
In Krisenzeiten ist es geboten, bereits beschlossene Ausgabenschwerpunkte erneut nach Wichtigkeit zu überprüfen, den aktuellen Finanzbedingungen anzupassen und somit neu zu priorisieren.