Sachverhalt:
In den vergangenen Wochen haben uns Anfragen erreicht, welche die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen mit Lenk- und Haltestangen (z.B. Elektrotretroller bzw. E-Scooter) am Straßenverkehr und die Ansiedlung von „E-Scooter-Verleihsystemen“ (E-Scooter-Sharing) in Leipzig thematisieren.
Deshalb fragen wir:
1. Wie hat sich die Stadtverwaltung auf das Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) vorbereitet?
2. Plant die Stadtverwaltung die Freigabe von Flächen für Elektrokleinstfahrzeuge, die nicht schon kraft Gesetzes für die Nutzung vorgesehen sind?
3. Hat die Stadtverwaltung Kenntnis von der geplanten Ansiedlung von „E-Scooter-Verleihsystemen“ in der Stadt Leipzig? Wie konkret sind die lt. Presseberichten laufenden Gespräche zwischen der Stadt Leipzig und Verleihern?
4. Sind verkehrsregelnde Maßnahmen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten der eKFV geplant?
5. Wie will die Stadtverwaltung sicherstellen, dass das etwaige Aufstellen der E-Scooter durch die Anbieter und das Abstellen durch Kunden nicht zulasten von innerstädtischen Parkplätzen sowie Fuß- und Radwegen geschehen?
6. Wurden in diesem Zusammenhang auch Maßnahmen wie z.B. eine Selbstverpflichtungserklärung für potentielle Anbieter von „E-Scooter-Verleihsystemen“ erörtert? Wenn ja, welche?
7. Plant oder prüft die Stadtverwaltung eine Erweiterung des Angebots der Leipziger Verkehrsbetriebe um das sogenannte E-Scooter-Sharing?