Umgang mit ungeimpften Mitarbeitern in städtischen Pflege- und Gesundheitseinrichtungen
Ab 15. März 2022 gilt für Mitarbeiter von Pflege- und Gesundheitseinrichtungen eine
Impfpflicht gegen Covid-19 (IfSG § 20a).
Es muß damit gerechnet werden, daß Mitarbeiter der städtischen Pflege- und
Gesundheitseinrichtungen der Aufforderung zur Impfung nicht nachkommen werden.
Das kann dazu führen, daß diese Mitarbeiter von sich aus kündigen. Laut einer in der LVZ
am 19. Januar 2022 beschriebenen Studie denken […]