Pilotprojekt Alkoholverbotszonen
Beschlussvorschlag
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mindestens drei Leipziger
Kriminalitätsschwerpunkte pilothaft für ein Jahr zu Alkoholverbotszonen zu erklären. Auf
Grundlage des § 9a Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs 1, § 14 sowie § 17 Abs. 1 des Polizeigesetzes
des Freistaates Sachsen (SächsPolG) werden entsprechende Ergänzungen der
Polizeiverordnung der Stadt Leipzig bzw. drei einzeln zu beschließende
Polizeiverordnungen zu den […]
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