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Zusätzliche
Windkraftanlagen?

Leipziger Amtsblatt Nr. 05/2026

Infolge der Einführung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) werden derzeit bundesweit zahlreiche Regionalpläne neu aufgestellt. Bis 2027 bzw. 2032 müssen die Länder nachweisen, dass sie den im WindBG vorgesehenen Flächenbeitragswert zur Errichtung von Windkraftanlagen erreicht haben. Für die Übergangszeit stattet der Gesetzgeber die Gemeinden seit Anfang 2024 mit der Befugnis aus, selbst zusätzliche Windenergiegebiete auszuweisen. Die Stadt Leipzig möchte von dieser Regelung offenbar Gebrauch machen! Aus Sicht der AfD-Fraktion birgt die Anwendung der Gemeindeöffnungsklausel die Gefahr, dass zusätzlich zu möglichen Windvorranggebieten des Regionalplans eigene kommunale Gebiete zum Windkraftausbau ausgewiesen werden und sich dadurch die Flächenkulisse für potentielle Windkraftanlagen im Stadtgebiet weiter erhöht. Das Landschaftsbild der Ortsteile dürfte bei Nutzung der nach Gemeindeöffnungsklausel ausgewiesenen Windenergiegebiete negativ beeinflusst werden. Widerstände aus der Bürgerschaft, wie wir sie aktuell in Knautnaundorf und Baalsdorf zum Entwurf der „Teilfortschreibung Erneuerbare Energien“ des Regionalplans Leipzig-Westsachsen erleben, dürften dann noch zunehmen. Insofern ist die Anwendung der Gemeindeöffnungsklausel zur Ausweisung kommunaler Windenergiegebiete abzulehnen!

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