VI-F-04917 Standorte der Luftmessstationen für Feinstaub und Stickstoffoxide auf dem Gebiet der Stadt Leipzig
Sachverhalt:
Im Zuge zahlreicher Klagen der Deutschen Umwelthilfe e.V. bezüglich der Schadstoffgrenze ist eine möglichst objektive Vergleichbarkeit der Daten mit ausgewählten vergleichbaren Städten unverzichtbar. Natürlich sind die Messwerte der verschiedenen Städte nicht ohne weiteres übertragbar. Dies bezieht sich z.B. auf deren konkrete Verkehrsbedingungen, die meteorologischen Verhältnisse und die städtebauliche Situation. Daher ist beim direkten Vergleich stets […]