Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren Beigeordnete und Stadträte,
verehrte Gäste und Pressevertreter im Saal und im Livestream,
der Stadtordnungsdienst erfüllt hoheitliche Aufgaben zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung, zur Überwachung kommunaler Satzungen und Ordnungen und zur Kriminalprävention. Konkret treffen wir die Außendienstmitarbeiter des Stadtordnungsdienstes u.a. bei der Einhaltung der Polizeiverordnung der Stadt Leipzig und anderer Gefahrenabwehrvorschriften.
Der Stadtordnungsdienst muss technisch und organisatorisch in der Lage sein, auch kurzfristig auf Entwicklungen reagieren und die notwendige Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleisten zu können.
Leider sind die Außendienstmitarbeiter des Leipziger Stadtordnungsdienstes einem stetig zunehmenden Gefahren- und Aggressionspotential ausgesetzt. Hinweise des Stadtordnungsdienstes auf Fehlverhalten mancher Bürger oder Gäste werden nicht immer mit der nötigen Akzeptanz angenommen – es kommt zu verbalen Entgleisungen, manchmal sogar zu Handgreiflichkeiten. Insofern kann die Ausstattung der Außendienstmitarbeiter des Stadtordnungsdienstes mit Hilfsmitteln den Eigenschutz erhöhen, aber auch respektvolles Interagieren zwischen Stadtordnungsdienst und der Bürgerschaft befördern. Nicht zuletzt wird damit auch dem sinkenden Sicherheitsgefühl vieler Leipziger entgegengewirkt.
Selbstverständlich sind diese Hilfsmittel stets nur als ultima ratio zum Selbstschutz zu gebrauchen.
In unserer Neufassung hatten wir nun, auf der Grundlage der Gemeindlichen-Vollzugsbediensteten-Verordnung, den Oberbürgermeister damit zu beauftragt, den Vollzugsbediensteten der Polizeibehörde Leipzig bis zum Ende des II. Quartals 2024 die Befugnis zu übertragen, bei der Wahrnehmung ihrer polizeibehördlichen Vollzugsaufgaben auf einfache körperliche Gewalt und mit Hilfsmitteln zurückgreifen zu können. Das betrifft folgende Hilfsmittel: Reizstoffsprühgeräte, Schlagstöcke und Handfesseln. Des Weiterem sollten vor der Übertragung der Hilfsmittel alle Vollzugsbediensteten der Polizeibehörde Leipzig eine entsprechende Schulung im Umgang mit den benannten Hilfsmitteln erhalten.
Zu unserer großen Verwunderung erhielten wir nun erneut einen ablehnenden Verwaltungsstandpunkt zu der Neufassung unseres Antrages. Dennoch hat sich unsere Arbeit gelohnt. Denn wie wir jetzt von der Verwaltung erfuhren, wird das Anliegen unseres Antrages „wohl zufälligerweise durch eine zeitliche Überschneidung“ derzeit geprüft. Hierbei signalisierte man, dass auch ganz konkret unsere vorgeschlagenen Hilfsmittel „Reizstoffsprühgeräte, Schlagstöcke und Handfesseln“ bei der Prüfung mit einbezogen werden.
Auch mit der zeitlichen Umsetzung des Vorhabens kann man zufrieden sein, denn mit einem Ergebnis ist wohl noch in diesem Sommer zu rechnen. Letztendlich hat uns die Verwaltung damit deutlich gemacht, dass wir mit unserem Antrag ein wichtiges Sicherheits-Thema aufgegriffen haben und die Ziele unseres Antrages – zumindest zum Teil – zeitnah umgesetzt werden.
Deshalb kann man durchaus resümieren: AfD wirkt!
Wir ziehen unseren Antrag zurück! Vielen Dank!