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VI-F-08036 Klärung der Zulässigkeit politischer Agitation in öffentlichen Bädern Leipzigs

Sachverhalt:

Aktuell wird in den Räumlichkeiten der öffentlichen Bäder Leipzigs politische Agitation mit Plakatierungen betrieben. Und dies in Wahlkampfzeiten, in denen kommunale Öffentlichkeitsarbeit einem strengen Neutralitätsgebot unterliegen sollte – siehe Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-06743!

Wir fragen an:

1.Ist eine derartige Werbung seitens des Städtischen Eigenbetriebes Sportbäder Leipzig GmbH als Tochterunternehmen der Leipziger Wasserwerke rechtens und zulässig?

2.Wenn dies nicht der Fall sein sollte, welche kurzfristigen Maßnahmen leitet die Stadtverwaltung dazu ein? 

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